Schuldunfähig?

Kanzler-Jet “gekapert”: Mann in Köln vor Gericht

Ausland
13.02.2014 12:06
Vor dem Landgericht Köln muss sich seit Donnerstag ein Mann verantworten, der sich im vergangenen Juli auf dem militärischen Teil des Kölner Flughafens Zugang zu einem Regierungsflugzeug verschafft hatte. Laut Anklage soll der 25-jährige Volkan T. versucht haben, die auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck genutzte Maschine der Flugbereitschaft zu starten.

Volkan T. soll sich vor der "Kaperung" der Maschine durch falsche Angaben einen Besucherschein für die Luftwaffenkaserne in Köln-Wahn erschlichen haben. Anschließend kletterte er demnach auf die Tragfläche des Airbus A 319 "Air Force One" und gelangte durch den Notausstieg an Bord. Sein Versuch, die Maschine zu starten, soll nur deshalb fehlgeschlagen sein, weil bei dem Airbus die Stromversorgung der Hauptsysteme abgeklemmt war. Spezialkräfte hatten das Flugzeug schließlich gestürmt und T., der mit Marihuana zugedröhnt gewesen sein soll, festgenommen.

Angeklagter: "Weiß nicht, wie ich dahin gekommen bin"
T. selbst kann sich laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung angeblich an nichts erinnern: "Ich weiß nicht, wie ich dahin gekommen bin." Erst im Krankenwagen will er wieder zu sich gekommen sein. Derzeit sei der Mann, der nach eigenen Angaben mal Soldat werden wollte, in einer Psychiatrie in Essen untergebracht, so die Zeitung. "Ich war irgendwie krank im Kopf, wollte immer muskulöser werden. Ich wollte an Meisterschaften teilnehmen. Ich war total gestresst, konnte nicht mehr arbeiten, nicht mehr schlafen. Ich glaub', ich hatte einen Burn-out", zitiert "Bild" den "Muskelmann".

Gericht muss Schuldfähigkeit klären
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 25-Jährige zur Tatzeit wegen einer Schizophrenie schuldunfähig war und deshalb womöglich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden sollte.

Der 25-Jährige muss sich nun wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Für das Verfahren sind zunächst fünf weitere Verhandlungstage bis zum 5. März anberaumt. Dann soll entschieden werden, ob T. in einer geschlossenen Einrichtung bleiben muss.

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