Laut Höchstinstanz
Indien: Scharia-Gerichte für wirkungslos erklärt
Die Scharia-Gerichte werden von religiösen Organisationen betrieben und urteilen über private Lebensbereiche und in Familienfragen. Ziel der Petition war, die Scharia-Gerichte in Indien grundsätzlich zu verbieten. Darauf ließ sich der Oberste Gerichtshof jedoch nicht ein.
Der Vorsitzende Richter erklärte, die religiösen Institutionen dürften auch künftig Verordnungen erlassen, wenn sie von Opfern angerufen würden. Doch auch dann seien diese Verordnungen nicht bindend. Die schätzungsweise 150 bis 180 Millionen Muslime in Indien bilden in dem überwiegend hinduistischen Land eine starke Minderheit.
Die Petition bezog sich auf einen Fall aus dem Jahr 2005, der in Indien Entsetzen ausgelöst hatte. Damals annullierte ein Scharia-Gericht die Ehe einer 28-Jährigen und zwang sie, mit ihrem Schwiegervater zusammenzuleben. Der Mann hatte sie zuvor vergewaltigt.
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