Der Konzern hatte zwei Masten auf dem Gelände der Liverpool- Wildfarm aufgestellt. Nur einer davon war mit einer Metallumzäunung geschützt. Der Richter fand zudem, dass die Leitung tiefer hing als nach den Richtlinien des Konzerns erlaubt. Er verurteilte Eskom zur Zahlung von 15.000 Rand (1.800 Euro) Schadenersatz.