Raucher jubeln

Erfolg für Deutschlands Raucher vor Gericht

Ausland
30.07.2008 20:44
Erfolg für unsere rauchenden Nachbarn: In kleinen Einraum-Lokalen in den deutschen Bundesländern Berlin und Baden-Württemberg darf ab sofort wieder gequalmt werden. Das Verfassungsgericht stufte die Verbote der beiden Länder am Mittwoch als verfassungswidrig ein. Es ist nun zu erwarten, dass dies das vorerst letzte Verfassungsurteil zum Rauchverbot war, denn die anderen Bundesländer Deutschlands müssen sich nun danach richten. Unser Nichtrauchergesetz, mit dem Lokale ab 80 m² Raucherräume brauchen, tritt übrigens am 1. Jänner 2009 in Kraft.

Die deutschen Raucher jubeln vor allem deswegen, weil das Richterurteil nicht nur Berlin und Baden-Württemberg treffen wird. Da die meisten anderen Bundesländer vergleichbare Regelungen haben, werden als Folge der Richterentscheidung auch die Rauchverbote in den Gaststätten dort überarbeitet. Aus dem Urteil folgt, dass nur die Gesetze Bayerns (das bereits gelockert wurde, Anm.) und des Saarlands der Verfassung entsprechen. Bis Anfang 2010 müssen alle anderen Länder Neuregelungen finden.

„Existenzielle Einkommenseinbußen“ durch Gesetz
Klagen der Wirte in den kleinen Lokalen über Umsatzeinbußen und ungleiche Behandlung gingen dem richterlichen Urteil voraus. Während für einräumige Betriebe in vielen Teilen Deutschlands bisher ein totales Qualmverbot galt, haben größere Betriebe meist die Möglichkeit, das Rauchen mit eigenen Räumen oder abgetrennten Bereichen teilweise zu erlauben. Begründet wurde das Urteil unter anderem durch den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Berufsfreiheit, das jetzige Konzept sei mit existenziellen Einkommenseinbußen für Einraumlokale verbunden. Einige Bundesländer haben ihre Rauchverbote nach dem Urteil sofort gelockert. Hessen, Hamburg, Bremen und Niedersachsen kündigten an, dass in Einraumbetrieben vorerst wieder geraucht werden dürfe.

Die Kläger, Verbände, Ärzte und Politiker begrüßten die Entscheidung. Ministerpräsident Günther Beckstein sieht die bayerische Regelung bestätigt, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sprach sich gegen eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet aus. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing plädierte hingegen für ein „striktes, ausnahmsloses Verbot“. Nicht geklärt ist in Deutschland, ob sogenannte elektronische Zigaretten unter die Rauchverbote fallen. Zigaretten werden damit erhitzt bzw. Nikotin zerstäubt. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung ist eine gesundheitliche Bewertung der E-Zigaretten noch nicht möglich.

Unser Rauchverbot tritt ab 1. Jänner in Kraft
In Österreich tritt ab 1. Jänner 2009 ebenfalls ein schärferes Tabakgesetz in Kraft. Mit Schwierigkeiten wie im Nachbarland rechnet die Gastronomiesparte der Wirtschaftskammer aber nicht. „Ich denke, dass die Regelung, die jetzt gemacht worden ist, eine praktikable ist“, sagte Obmann Helmut Hinterleitner am Mittwoch. In Österreich müssen nach dem 31. Dezember Lokale über 80 Quadratmeter ein Raucherzimmer einrichten, wenn sie den Griff zum Glimmstängel erlauben wollen. Gaststätten unter 50 Quadratmetern Größe dürfen frei entscheiden, ob sie den Gästen das Rauchen verbieten. Bei Betrieben zwischen 50 und 80 Quadratmetern Größe urteilt ab Jänner die Behörde über eine räumliche Trennung.

Bestätigt fühlte sich durch das deutsche Urteil ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl in der Raucherpolitik seiner Partei. Die SPÖ habe sich hingegen für das nun aufgehobene deutsche Modell eingesetzt, erklärte er. Als Denkzettel gegen die Bevormundung der EU wertete FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky das Urteil in Deutschland. Er fordere die volle Wahlfreiheit für Gäste und Wirte.

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