Die Steuer werde den Binnenmarkt stärken und unverantwortliches Handeln eindämmen, sagte Semeta. Die Höhe der Steuersätze orientiert sich am ursprünglichen Plan, bei dem man noch gehofft hatte, alle 27 Mitgliedsländer ins Boot holen zu können. Somit bleibt es bei 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent auf Derivate. Die nunmehr elf Staaten erwarten sich Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro.
Nun sind die Einzelstaaten am Zug. Sie beraten über eine Umsetzung der Steuerpläne. An den Gesprächen können alle 27 EU-Mitgliedsländer teilnehmen, abstimmungsberechtigt sind aber nur die elf umsetzungswilligen, also Österreich, Deutschland, Frankreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien.
Könnte Anfang 2014 in Kraft treten
Auch das EU-Parlament muss noch zu Rate gezogen werden. Die Abgeordneten haben sich jedoch bereits mit großer Mehrheit für die Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. Bis 30. September müssen die Teilnehmerländer ihre nationalen Gesetze entsprechend anpassen. Läuft alles nach Plan, kann die Steuer am 1. Jänner 2014 in Kraft treten.
Die Finanztransaktionssteuer soll laut dem Entwurf der EU-Kommission regelmäßig überprüft werden. Zum ersten Mal soll das Ende 2016 geschehen, ab dann alle fünf Jahre. Bei diesen Revisionen besteht die Möglichkeit zur Änderung oder Verbesserung der Richtlinie. Außerdem sollen die Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die Finanzmärkte sowie die Realwirtschaft ermittelt und die Steuerentwicklung im internationalen Umfeld berücksichtigt werden.
Fekter: "Großer Verhandlungserfolg"
Finanzministerin Fekter sah am Donnerstag einen "großen Verhandlungserfolg" für Österreich. "Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt", so Fekter. Der Kommissionsvorschlag entspreche "absolut den österreichischen Vorstellungen". Fekter rechnet für Österreich mit einem Aufkommen von mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr.
IHS: Steuer belastet Investitionen
Weniger begeistert reagierte IHS-Chef Christian Keuschnigg. Die geplante Steuer werde im privaten Bereich kaum spürbar sein, die Finanzierung in der Realwirtschaft aber verteuern, sagte Keuschnigg im Ö1-"Mittagsjournal". "Selbst wenn die Steuer weltweit eingehoben werden kann, bleibt sie auf dem besteuerten Gegenstand liegen und verteuert die Kapitalkosten", so der IHS-Chef.
Die Steuer sei eine Belastung für die Investitionstätigkeit. Ob dieser Nachteil durch eine mögliche Stabilisierung auf den Finanzmärkten aufgehoben werden könne, wollte Keuschnigg nicht beurteilen. Er sprach außerdem das Problem an, dass die Finanztransaktionen durch die Steuer in elf EU-Ländern auf anderen Märkten - etwa London, Zürich, New York oder Singapur – getätigt werden könnten.
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