Lissabon-Vertrag
Deutsches Verfassungsgericht stopp Ratifizierung
Das Verfassungsgericht stufte in seinem einstimmig gefällten Urteil das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag als mit dem Grundgesetz vereinbar ein. Dagegen verstößt aus Sicht Karlsruhes das Gesetz über die Rechte des Bundestags und des Bundesrats in EU-Angelegenheiten gegen die Verfassung. Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bisher nicht ausreichend beteiligt. Erst bei Beseitigung dieses Umstands dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.
Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine Kontrollfunktion bei der weiteren europäischen Integration zu. Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und zur Erhaltung der demokratischen Selbstbestimmung sei es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite, erklärte das Gericht.
"Stärkung der Parlamente notwendig"
"Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Damit hat der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. "Der Senat ist zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird", sagte Voßkuhle. Staatsoberhaupt Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt.







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