Kompetenzfrage

Deutsche lassen EZB-Anleihenkäufe vom EuGH prüfen

Ausland
07.02.2014 11:25
Das deutsche Bundesverfassungsgericht legt den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank über den theoretisch unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Während die EZB die Entscheidung gelassen zur Kenntnis nahm, reagierten die Finanzmärkte nervös.

Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem OMT-Progamm (Outright Monetary Transactions) ihre Kompetenzen überschritten habe. Die Verfassungsrichter teilten mit, "gewichtige Gründe" sprächen dafür, dass die EZB mit dem OMT ihr "Mandat überschritten" habe und "gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung" verstoße.

Demnach sei die EZB nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, möglicherweise lasse sich der Beschluss über die Anleihenkäufe jedoch so einschränken, dass er mit EU-Recht vereinbar sei. Das muss jetzt EuGH prüfen. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.

Bei der EZB reagierte man gelassen auf die Bewertung ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms durch das Bundesverfassungsgericht: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist", teilte die Notenbank in Frankfurt mit.

Euro gerät unter Druck
Die Finanzmärkte reagierten unterdessen nervös: Der Euro geriet unter Druck. Die Gemeinschaftswährung fiel nach Bekanntwerden der Mitteilung um einen halben Cent auf 1,3551 US-Dollar zurück. Währungen, die als "sichere Häfen" gelten, legten zu. Sowohl der Schweizer Franken als auch der japanische Yen erhielten Auftrieb.

Auch deutsche Staatsanleihen, die unter Investoren als Zufluchtsort gelten, wurden gesucht. An den Anleihemärkten angeschlagener Euro-Länder wie Italien und Spanien hielten sich die Ausschläge indes zunächst in engen Grenzen. Der europäische Leitindex EuroStoxx 50 rutschte ins Minus. Auch der deutsche Leitindex DAX verlor leicht.

Beschluss bislang noch nie zur Anwendung gekommen
Im OMT-Beschluss ist vorgesehen, dass die EZB Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen kann. Voraussetzung ist dabei, dass das betroffene Land dies beantragt - und sich zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichtet. Bisher ist es allerdings noch nie zu Anleihekäufen nach diesem Beschluss gekommen.

Aber allein die Zusage, via OMT den Euro notfalls mit unbegrenzten Mitteln zu stützen, hatte seit Sommer 2012 für die entscheidende Stabilisierung der Finanzmärkte gesorgt. So konnte das einstige Krisenland Irland mittlerweile den Rettungsschirm verlassen. Für andere Länder wie Spanien haben sich die zuvor extrem hohen Anleihenzinsen deutlich normalisiert.

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