Peinliche Panne

D: Polizist fuhr 22 Jahre lang ohne Führerschein Streife

Ausland
27.01.2012 13:03
Eine peinliche Panne beschäftigt derzeit die Polizei im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein Beamter in der Landeshauptstadt Magdeburg ist 22 Jahre lang ohne Pkw-Führerschein Streife gefahren. Kommissar Zufall brachte die Sache jetzt ans Tageslicht, als der Mann seine - zu DDR-Zeiten ausgestellte - Berechtigung zum Fahren eines Streifenwagens erneuern wollte, berichtete die "Magdeburger Volksstimme" am Freitag.

Bei der Überprüfung zur Neuerteilung der Lenkerberechtigung stellte sich nun heraus, dass der Polizist zwar eine gültige Fahrerlaubnis besitzt - allerdings nur für Traktoren und Motorräder. Nach der Wende sei offenbar nicht aufgefallen, dass der Beamte keinen Pkw-Führerschein hatte, bestätige Andreas von Koß, Sprecher der Polizei in Magdeburg, den Vorfall.

"Das waren damals wilde Zeiten"
"Die Polizeiberechtigung wurde Anfang der 1990er-Jahre ausgestellt. Das waren damals ziemlich wilde Zeiten, wo das durchgerutscht sein muss", versuchte der Polizeisprecher zu erklären, warum der Missstand nie aufgefallen war. Eine Fahrerlaubnis sei von Koß zufolge, anders als heute, zu DDR-Zeiten keine Grundvoraussetzung für die Einstellung bei der Polizei gewesen. "60 Prozent der Streifentätigkeit wurden damals zu Fuß absolviert. So viele Dienstwagen gab es gar nicht."

Die Polizei habe dem Bericht der "Magdeburger Volksstimme" zufolge zunächst versucht, den peinlichen Vorfall nicht an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Dem machten aber die empörten Bewohner des Heimatdorfes des Beamten einen Strich durch die Rechnung. Nach Bekanntwerden des Falls leitete die Polizei schließlich ein Disziplinar- und ein Strafverfahren gegen den Mann ein. Er muss vorläufig Innendienst schieben.

Blieb Beteiligung an Verkehrsunfällen ohne Folgen?
Gerüchte, der Polizist sei als privater Pkw-Lenker an Verkehrsunfällen beteiligt gewesen, die für ihn ohne Folgen geblieben sein sollen, bestätigte von Koß gegenüber der Zeitung nicht. Bekannt sei bislang lediglich, dass der Beamte bei einem Zusammenstoß zweier Funkstreifenwagen mit geringem Schaden auf dem Gelände einer Polizeidienststelle indirekt beteiligt war, so der Sprecher. "Hier war eine Überprüfung seiner Fahrerlaubnis nicht erforderlich."

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