Umstrittenes Thema

D: Frau mit Silikonbrüsten darf doch zur Polizei

Ausland
15.04.2014 17:44
Ihre Silikonbrüste hätten einer jungen Frau in Deutschland um ein Haar den Traumjob bei der Polizei gekostet: Laut einem Bericht von "bild.de" hatte die 20-Jährige die Prüfung bereits bestanden. Weil sie sich danach aber die Brüste vergrößern ließ, hieß es plötzlich, die Verletzungsgefahr durch die Implantate sei zu groß. Die Bewerberin wehrte sich gegen die Entscheidung – mit Erfolg.

Obwohl sie die Aufnahmeprüfung für den Polizeidienst erfolgreich bestanden hatte, wurde die Frau von der Polizei in Baden-Württemberg nachträglich abgelehnt, hieß es in dem "Bild"-Bericht. De Implantate seien "problematisch", weil es bei "gewaltsamen polizeilichen Aktionen mit erhöhter Verletzungsgefahr zu Komplikationen" kommen könne, zitierte die Zeitung die Begründung des Polizeiarztes.

Die 20-Jährige wollte die Entscheidung jedenfalls nicht hinnehmen und rief den zuständigen Petitionsausschuss des Landtags an. Der Ausschuss empfahl daraufhin, ihr rechtzugeben, wie ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums gegenüber "Bild" bestätigte. Weil nun auch das Ministerium der Empfehlung nicht widersprochen habe, könne die junge Frau ihre Polizeiausbildung voraussichtlich doch - nur mit einjähriger Verspätung - antreten, hieß es.

Brustimplantate bei Polizistinnen immer wieder Thema
Dass Bewerberinnen nicht den "besonderen gesundheitlichen Anforderungen" an Polizisten entsprechen, weil sie Brustimplantate haben, gilt in Deutschland schon länger als umstritten. So hatte in Bielefeld ein Polizeiarzt Beamtinnen regelmäßig auf solche Implantate abgetastet. Ohne eine solche Untersuchung durften die Frauen kein Polizeiauto fahren, hieß es einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge. Nach Protesten wurde die Praxis zunächst eingestellt, ein Ausschuss des Landtags sollte sich damit befassen.

Dienstvorschrift verbietet Silikonbrüste
Die Tageszeitung "Welt" berichtete in diesem Zusammenhang auch von einem weiteren Fall in Berlin: Dort gab das Verwaltungsgericht vor Kurzem einer Bewerberin Recht, die wegen ihren Brustimplantaten abgelehnt worden war. Bei der Klägerin sei "nicht feststellbar, dass sie durch die Implantate weniger leistungsfähig sei, noch, dass sie bei der Dienstausübung erheblich mehr gefährdet sei als andere Bewerberinnen ohne Brustimplantate", hieß es in der Entscheidung des Gerichts.

Auch wenn sich nun in Baden-Württemberg die angehende Polizistin gegen die Ablehnung aufgrund ihrer Implante durchsetzten konnte, gebe es in dem Bundesland laut "Welt" mittlerweile eine Dienstvorschrift, die Brustimplantate im Polizeidienst ausschließe. In dem Fall der jungen Frau habe das Aufnahmeverfahren vor Erlass dieser neuen Vorschrift stattgefunden, so die Zeitung.

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