Datenschützer, die Opposition und nun auch die mitregierende CSU laufen derzeit in Deutschland Sturm gegen das erst kürzlich vom Bundestag beschlossene neue Meldegesetz. Dieses ermöglicht in seiner jetzigen Form Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend persönliche Daten aus den amtlichen Registern abzurufen. Dagegen können die Bürger zwar Widerspruch einlegen - allerdings nicht, wenn Firmen bereits die Daten haben.
Auch am Montag hielt die Kritik an dem mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedeten Gesetz an, nach dem die bei den Meldeämtern erfassten Bürger ausdrücklich und von sich aus der Weitergabe ihrer Daten widersprechen müssen. Ansonsten wäre der Verkauf beispielsweise der Adressen durch die Behörden zulässig.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, nannte das Gesetz im Deutschlandfunk ein Geschenk für die Werbewirtschaft. Das Gesetz enthalte demnach "massive Verschlechterungen" für die Bürger, kritisierte er. Sie müssten einer Weitergabe ihrer Daten durch Ämter an Unternehmen ausdrücklich widersprechen - statt diese schriftlich zu erlauben, erklärte er. Die Erfahrung zeige aber, dass nur wenige Bürger diesen Widerspruch überhaupt einlegten, so Schaar. Und selbst dann könnten Unternehmen, die bereits alte Daten von Bürgen hätten, diese bei den Ämtern aktualisieren - sogar wenn diese aus "dubiosen Quellen" stammten. "Da hilft selbst kein Widerspruch."
Aus gutem Grund habe der Entwurf der Regierung für ein neues Meldegesetz die Weitergabe persönlicher Daten von der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen abhängig gemacht, befand auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der mitregierenden CSU. Eine Rüge für das Votum des Bundestages gab es auch von Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Regierung in Berlin setzt nun ebenso wie die Länder darauf, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf stoppt. "Bei Adresshändlern sollten die Sektkorken nicht zu früh knallen", gab der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen von der SPD zu bedenken. Er glaubt nicht, dass das Gesetz den Bundesrat unverändert überstehen werde.