Omar bin Laden, der nach eigenen Angaben 2007 in Saudi- Arabien die britische Staatsangehörige Zaina Alsabah heiratete, hat am Donnerstag das Berufungsverfahren gegen ein ähnliches Urteil der britischen Justiz im April 2008 verloren. Seine 54- jährige Frau, die früher Jane Felix- Browne hieß, wolle sich mit ihrem Mann in Großbritannien niederlassen, um näher bei ihrer Familie zu sein, behauptet der westliche orientierte Sohn des Terror- Paten.
Für die britischen Behörden ist die Ehe der beiden allerdings nicht rechtsgültig. Sowohl bin Laden als auch die an Multipler Sklerose leidende Alsabah waren zum Zeitpunkt der Eheschließung nach islamischem Recht noch mit anderen Partner verheiratet. Auch eine erneute Hochzeit in Großbritannien will die Justiz nicht genehmigen. Man bezweifle außerdem, dass das Paar in Großbritannien wirklich miteinander leben wolle. Zuletzt hatte es Meldungen gegeben, wonach das Paar unmittelbar vor der Scheidung stehe.
Der wahre Grund für die Verweigerung eines Dauervisums dürfte aber letztendlich die Familie des 28- Jährigen sein: Omar verhalte sich gegenüber seinem Vater zu loyal und betrachte ihn nicht als Terroristen, so der britische Asylgerichtshof ("Asylum and immigration tribunal"). Daher könne seine Anwesenheit in Großbritannien zu "öffentlichen Bedenken" führen.
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