Statt Geldbußen

Bald Führerscheinentzug für deutsche Straftäter

Ausland
18.04.2015 17:00
Steuerbetrüger, Ladendiebe und andere Straftäter sollen in Deutschland ab 2016 auch mit einem Fahrverbot bestraft werden können. Die Regierung habe sich darauf geeinigt, den Entzug des Führerscheins neben Geldbußen und Gefängnis als Strafe im Gesetz zu verankern, berichtete die "Rheinische Post" am Samstag.

Der Führerscheinentzug soll künftig nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten als Strafmaßnahme eingesetzt werden, berichtete "RP" auf ihrer Webseite. Union und SPD einigten sich demnach darauf, dass Richter künftig bei verschiedenen Straftaten die Lenkerberechtigung entziehen können. Die Sanktion soll insbesondere als Alternative zu Geldbußen eingesetzt werden.

Der Anwendungsbereich umfasse Steuerhinterziehung, Ladendiebstahl oder Gewaltdelikte. Bei Taten, für die eine Freiheitsstrafe infrage käme, könne in der Regel aufgrund der Schwere der Tat kein Fahrverbot verhängt werden, wurde betont.

"Geldstrafe kein fühlbares Übel"
"Es gibt zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben", so die Argumentation der Regierungsparteien. "Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt, als dies etwa eine Geldstrafe könnte", sagte der Unionsfraktionsvize Thomas Strobl gegenüber "RP".

In der SPD hieß es, der Führerscheinentzug könne sehr unterschiedliche gesellschaftliche Schichten treffen. Einerseits käme er bei Steuerdelikten infrage, zugleich könne er bei jenen angewandt werden, die keine Mittel hätten, Geldbußen zu zahlen.

Wann der Führerscheinentzug verhängt wird, darüber soll den Richtern laut den Plänen freie Hand gelassen werden. Es sei von der persönlichen Situation des Täters abhängig, "ob das Fahrverbot oder etwa das Verbot, einen Führerschein zu erwerben, die richtige Sanktion für die Tat" sei, so Strobl.

Gesetz soll 2016 in Kraft treten
Laut dem Bericht will Justizminister Heiko Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die neue Sanktionsmöglichkeit soll dann bereits 2016 in Kraft treten.

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