WikiLeaks-Gründer

Assange mit Berufung gegen Haftbefehl gescheitert

Ausland
11.05.2015 11:57
WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist mit seiner Berufung gegen den bestehenden Haftbefehl vor dem Obersten Gericht Schwedens gescheitert. Das Gericht sehe keinen Grund dafür, den Haftbefehl aufzuheben, hieß es am Montag. Die Ermittler hätten bereits erste Schritte eingeleitet, um Assange in London zu befragen.

Schweden fordert seit dem Jahr 2010 die Auslieferung, um Assange zu Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu verhören. Zuletzt bot die schwedische Staatsanwaltschaft dem WikiLeaks-Gründer aber an, ihn in seinem ecuadorianischen Botschaftsexil in London zu den Vorwürfen zu befragen. Assange ist nach Angaben seiner Anwälte dazu bereit.

Nachdem Assange bei der britischen Justiz alle Rechtsmittel gegen das Auslieferungsgesuch ausgeschöpft hatte, floh er im Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London. Er bezeichnet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen könnte.

WikiLeaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation Zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.

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