Auch ohne Wohnsitz
Alle EU-Bürger bekommen Recht auf Girokonto
Auf den Kompromiss hatten sich Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Kommission sowie der 28 EU-Staaten im Voraus geeinigt. Das Gesetz kann nun in Kürze in Kraft treten, anschließend haben die EU-Staaten maximal zwei Jahre – also bis zum Frühjahr 2016 – Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
Der Neuregelung zufolge dürfen Banken etwa Studenten, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern nicht länger ein Konto verweigern, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz haben. Die Richtlinie soll es Bankkunden außerdem erleichtern, die Gebühren für Girokonten zu vergleichen und die Bank zu wechseln. Auch der grenzüberschreitende Kontowechsel soll vereinfacht werden.
Der Brüsseler Kommission zufolge haben derzeit in der EU mehr als 58 Millionen Menschen kein Konto. Jährlich lehnen Banken demnach rund 2,5 Millionen Anträge auf Eröffnung eines Kontos ab. "Wer kein Konto hat, findet oft keine Wohnung. Wer keine Wohnung hat, bekommt kein Konto", erklärte eine Sprecherin des Wirtschaftsausschusses im Europaparlament. Dieser "Teufelskreis" werde nun unterbrochen.
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