Klare Angelegenheit
Nach Angaben der YouTube-Mutter Google bestätigten die Richter den Status von YouTube als sogenannter Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte ist.
Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Seit Jahren streitet sie mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musikclips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.