Nicht schützenswert

Selfie-Streit: Affe feiert Teilerfolg in den USA

Web
22.08.2014 11:36
Im Urheberrechtsstreit indonesischer Schopfaffe gegen den britischen Fotografen David Slater steht es 1:0 für den Primaten. Denn wie das United States Copyright Office jetzt in seinem "Kompendium zur Urheberrechtspraxis" festhält, lassen sich unter anderem Arbeiten, die von Tieren produziert wurden, nicht urheberrechtlich schützen.

Die Vorgeschichte: Slater war 2011 nach Indonesien gereist, um die dort lebenden Schopfaffen zu fotografieren (siehe Infobox). Eines der Tiere war allerdings schneller, schnappte sich die Kamera und machte mehrere Hundert Selbstporträts, von denen eines – ein Selfie, auf dem der Affe breit in die Kamera grinst – um die Welt ging und schließlich seinen Weg in die freie Bildersammlung Wikimedia Commons fand.

Dort wird das Affen-Selfie seitdem als "gemeinfrei" ("Public Domain") ausgewiesen und zur freien Verwendung zum ebenso freien Download angeboten. Begründung: Der Affe hat das Bild gemacht, folglich liegt das Urheberrecht bei ihm. Slater sieht das anders - schließlich war es seine Kamera, mit der das Bild gemacht wurde -, und kündigte rechtliche Schritte an.

Zumindest in den USA dürfte ihm vor Gericht nun kein Erfolg beschieden sein. Denn wie das dortige Copyright Office in seinem Kompendium jetzt festhält, sind Arbeiten, die "von der Natur, Tieren oder Pflanzen produziert" wurden, urheberrechtlich nicht schützenswert. Dasselbe gelte für Arbeiten, die von "göttlichen oder übernatürlichen Wesen" stammen.

Sehr wohl schützenswert seien hingegen "göttlich inspirierte" Werke. Bleibt nur zu hoffen, dass Gott seine Urheberrechte nicht eines Tages gegenüber den Inspirierten geltend macht...

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