Der Oberösterreicher hatte im Juni in einem sozialen Netzwerk geschrieben, dass sich das "schwarze Gesindel" "aus Österreich schleichen" solle, weil es "das Land verpestet". Dass er dadurch mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnte, habe er nicht bedacht, räumte der Mann vor Gericht ein. Erst als die Polizei vor der Tür stand, sei er draufgekommen, dass er einen Fehler gemacht habe.
Der zuständige Richter verurteilte ihn wegen des Vergehens der Verhetzung und verhängte - weil der Angeklagte geständig und bisher unbescholten war - die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft. Weil zudem Schuldeinsicht bestand, wurde die Verbüßung bedingt auf drei Jahre ausgesetzt.
Der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden. Der Angeklagte bedankte sich sogar. Da er aber ohne Verteidiger erschienen war, hat er noch bis Montag die Möglichkeit einer Berufung. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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