Hintergrund des Shitstorms gegen Heinisch-Hosek war die Debatte um die Töchter in der Bundeshymne. Die Ministerin hatte Ende Juni auf Facebook ein Foto gepostet, auf dem sie den aktuellen Hymnentext in die Kamera hält - als "Lernhilfe" für den Schlagersänger Andreas Gabalier, der Stimmung für die alte, töchterlose Version macht. Die Reaktionen waren teilweise extrem feindselig und konnten auch als Bedrohung ausgelegt werden.
Die Staatsanwaltschaft wurde durch Medienberichte darauf aufmerksam und von Amts wegen aktiv. Nach Prüfung, ob der Anfangsverdacht der gefährlichen Drohung besteht, wurden nun Ermittlungen eingeleitet.
Verfassungsschützer ermitteln im Fall Kurz
Kurz wiederum hatte Anfang Juli einen Nahost-Friedensappell auf Facebook veröffentlicht, worauf es zahlreiche antisemitische Kommentare gab. Der Minister schaltete die Staatsanwaltschaft ein, nun wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit den Ermittlungen gegen unbekannt beauftragt.
Juristisch gesehen ist es nicht von Belang, wo bedrohliche, verhetzende oder beleidigende Äußerungen getätigt werden - egal ob in einem klassischen Medium, auf einer Veranstaltung oder im virtuellen Raum. Allenfalls die Größe des Adressatenkreises spielt eine Rolle bei der strafrechtlichen Bewertung. Geklärt werden muss zudem die Frage, wer hinter Kommentaren steht, da Facebook zwar grundsätzlich Klarnamen von den Benützern verlangt, das aber nicht immer eingehalten wird.
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