"Es kann nicht sein, dass Internethändler gegen solche Bewertungen völlig schutzlos sind", hatte der Anwalt des eBay-Händlers vor Gericht gesagt. Der Kunde, der die schlechte Bewertung abgegeben hatte, plädierte einem Bericht des IT-Portals "Heise" zufolge hingegen auf seine Meinungsfreiheit. Er habe bloß seine Meinung sachlich dargestellt und sehe nicht ein, vor einer solchen Bewertung den Verkäufer kontaktieren zu müssen.
Klage wurde in erster Instanz abgewiesen
Das Gericht sah das anders und hat den eBay-Nutzer jetzt dazu verurteilt, seine Negativbewertung zu löschen. In einem ersten Verfahren war die Klage des eBay-Händlers noch abgewiesen worden, er ging jedoch in die nächste Instanz und bekam vom Oberlandesgericht nun recht. Begründet wurde das Urteil seitens des Gerichts nicht, über einen etwaigen Schadensersatz wurde nicht entschieden.
Kunden, die in Online-Shops wie eBay oder Amazon Bewertungen abgeben, sind nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München verunsichert. Fälle, in denen Händler ihre Kunden wegen schlechter Bewertungen verklagen, gibt es zwar immer wieder. Bislang gaben Gerichte solchen Forderungen aber kaum nach.
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