Prozess verloren

Gericht verurteilt Grooveshark wegen Privat-Upload

Web
01.10.2014 12:20
Seit 2011 liefert sich der in einer rechtlichen Grauzone agierende Musikdienst Grooveshark eine juristische Schlacht mit der US-Musikindustrie. Jetzt scheint diese Schlacht verloren: Ein New Yorker Gericht hat die Betreiber des Dienstes der Urheberrechtsvergehen für schuldig befunden, weil bei Gründung von Grooveshark das Musik-Startangebot durch private MP3-Uploads der Mitarbeiter aufgebaut wurde. Wo diese MP3s herkamen, war den Betreibern völlig egal.

Die Höhe des durch die privaten Uploads und die Verbreitung der Lieder im Netz angerichteten Schadens muss erst noch geschätzt werden, für Grooveshark scheint der Prozess in New York aber schon jetzt der Anfang vom Ende zu sein.

Das Unternehmen hatte sich darauf verlassen, auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, da man Löschanfragen der Rechteinhaber stets nachkam. Interne Dokumente belegen jetzt allerdings, dass der Dienst mit Massen privater MP3-Uploads durch die Mitarbeiter aufgebaut wurde, deren rechtlicher Status fragwürdig war.

Mitarbeiter wurden zum MP3-Upload genötigt
Wie das IT-Portal "Ars Technica" berichtet, sollen die Gründer des Musikdienstes die Mitarbeiter explizit dazu angestiftet haben, ihre privaten MP3s hochzuladen. In einem internen Memo aus dem Jahr 2007 fordert Grooveshark-Manager Joshua Greenberg nämlich genau das von seinen Mitarbeitern.

Diese sollten nicht nur in der Firma, sondern auch zu Hause möglichst viele MP3s herunterladen und anschließend auf Grooveshark hochladen, so die Forderung. Wer sich nicht an der Musikbeschaffungsaktion beteilige, lande auf seiner persönlichen "Shit List", drohte Greenberg der Belegschaft.

Die Vorgehensweise wurde von ehemaligen Grooveshark-Mitarbeitern bestätigt. Diese gaben weiters an, ihre Vorgesetzten hätten ihnen aufgetragen, die "populärsten und neuesten Lieder" zu besorgen und ins Grooveshark-System einzuspeisen.

Mitarbeiter-Uploads ermöglichten schnelles Wachstum
Erst durch die Uploads der Mitarbeiter konnte Grooveshark sein rasantes Wachstum zu einem der populärsten rechtlich fragwürdigen Streamingdienste bewerkstelligen. Zunächst bot die Plattform Nutzern eine Art Tausch-Streaming an, bei dem Musik anderer Nutzer nur gehört werden konnte, wenn diese online waren und ihre Songs freigegeben hatten.

Im späteren Verlauf der Unternehmensgeschichte begann Grooveshark dann allerdings, MP3-Dateien auf eigene Server hochzuladen, von wo aus sie jederzeit abrufbar waren. Dafür brauchte es keine Software und auch keine Anmeldung – Grooveshark agierte als reiner Online-Dienst.

Grooveshark-Betreiber prüfen Berufung
Nach dem Urteil scheint das Ende des Dienstes besiegelt zu sein. Dem Grooveshark-Manager Greenberg und dem Grooveshark-Gründer Sam Tarantino drohen empfindliche Strafen. Über ihre Höhe ist noch nichts bekannt, da der durch Grooveshark entstandene Schaden erst geschätzt werden muss.

Noch ist unklar, ob die Grooveshark-Betreiber ihre Schuld an Urheberrechtsverletzungen gestehen oder ein Berufungsverfahren anstreben. Ihr Anwalt erklärte kürzlich, seine Mandanten würden der Entscheidung des Gerichts "respektvoll widersprechen und die nächsten Schritte, eingeschlossen einer Berufung, prüfen".

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