EU-Gerichtshof:

E-Books müssen höher besteuert werden als Bücher

Web
05.03.2015 13:53
EU-Staaten müssen auf elektronische Bücher den vollen Umsatzsteuersatz erheben. In einem Urteil gegen Frankreich und Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag die Anwendung des verringerten Satzes untersagt.

Für Bücher gilt in den meisten EU-Staaten ein verringerter Umsatzsteuersatz - in Frankreich 5,5, in Luxemburg sogar nur drei Prozent. In Österreich werden Bücher mit zehn Prozent besteuert, E-Books mit 20 Prozent.

Frankreich und Luxemburg wenden den ermäßigten Satz bisher auch auf E-Books an, die aus dem Internet heruntergeladen und dann mit einem elektronischen Gerät gelesen werden. Damit ist nun Schluss.

Ermäßigte Steuer bei E-Books ausgeschlossen
Nach EU-Recht ist eine verringerte Umsatzsteuer zwar zulässig für die "Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern". Wie nun der EuGH betont, würden zwar auch E-Books auf einem "physischen Träger" gelesen, "jedoch wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert". Daher sei die Anwendung des ermäßigten Satzes ausgeschlossen.

Über Hörbücher hatte der EuGH nicht zu entscheiden, nach den Urteilsgründen wäre hier der ermäßigte Satz aber wohl anwendbar. EU-weit ist Frankreich das einzige Land, das den ermäßigten Satz auch auf Hörbücher anwendet.

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