In der mündlichen Verhandlung habe sich "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth.
Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht. Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren.
Deutsche Taxler orten unfairen Wettbewerb
Das deutsche Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell unfairen Wettbewerb: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: "Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle."
Uber ist seit Kurzem auch in Österreich aktiv. Hierzulande arbeitet der US-Dienst aber, anders als in Deutschland, mit Mietwagenfirmen zusammen. Die Fahrer sind also keine Privatpersonen, sondern Beschäftigte bereits bestehender konzessionierter Mietwagenanbieter. Mietwagenfahrer brauchen in Österreich, im Gegensatz zu Taxilenkern, keinen Ausbildungsnachweis und keine Prüfung.
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