Wie der Bayerische Rundfunk berichtete, hatte der 25-Jährige die Bitte einer Facebook-Gruppe um Sachspenden für eine erwartete Gruppe von Asylwerbern im Landkreis Passau mit den Worten "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus" kommentiert.
Die Passauer Richter bewerteten den Kommentar als volksverhetzend und verurteilten den Mann zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro. Ungesühnt kam dem Bericht nach dagegen ein Polizist davon, der unter den Eintrag des Mannes "I häd nu 60 Eintrittskarten fürs Onkelzkonzert mit Zugticket herzugeben. Aber ohne Rückfahrt. De erübrigt sich dann sowieso" geschrieben hatte.
Auch gegen ihn war wegen Volksverhetzung ermittelt worden, die zuständige Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand aber letztlich nicht erfüllt. Die Auslegung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch sei offenbar schwierig, hieß es in dem Bericht. Auch moralisch höchst abstoßende Kommentare erfüllten laut Strafrechtsexperten oft nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Oft wiege das Recht auf Meinungsfreiheit mehr.
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