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Versuchter Mord am Bruder - zwölf Jahre Haft für 40-Jährigen

20.01.2012, 18:55
Versuchter Mord am Bruder - zwölf Jahre Haft für 40-Jährigen (Bild: thinkstockphotos.de)
Foto: thinkstockphotos.de
Wegen Mordversuchs ist ein 40- jähriger Tschetschene am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Die Geschworenen hielten den Mann mit 6:2 Stimmen für schuldig, im Dezember 2010 seinen heute 31- jährigen Bruder bei einem Familienstreit durch eine Messerattacke lebensgefährlich verletzt zu haben. Vor Gericht stritt er jedoch jegliche Tötungsabsicht ab und sprach von Notwehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu der blutigen Auseinandersetzung war es am Abend des 19. Dezember 2010 in der Wohnung des 31- jährigen Bruders in Bregenz gekommen. Der 40- Jährige bedrohte seinen Bruder zunächst mit einer Gaspistole, bei anschließenden Handgreiflichkeiten erlitt der 31- Jährige schließlich zwei Messerstiche im Bauch. Weitere Anwesende - die Lebensgefährtin des 31- Jährigen sowie ihre drei Kinder - wurden nicht verletzt. Der 40- Jährige flüchtete zunächst zu Fuß, stellte sich wenig später aber der Polizei.

Anklage musste erst adaptiert werden

Zunächst hatte sich der 40- Jährige im Herbst 2011 in der Sache wegen versuchten Totschlags (Strafmaß: fünf bis zehn Jahre Haft) vor Gericht verantworten müssen. Da der Richter jedoch zu dem Schluss gelangte, dass die Tat möglicherweise nicht in der im Gesetz dafür beschriebenen "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" begangen worden war, kam es ab Dezember zu einem Geschworenenprozess wegen Mordversuchs.

Staatsanwalt Markus Fußenegger erklärte in seinem Plädoyer, die Geschworenen müssten sich zwischen zwei Varianten des Tathergangs entscheiden. Laut der Anklage stach der 40- Jährige bereits im Wohnzimmer erstmals auf seinen Bruder ein, ein zweiter Stich erfolgte im Stiegenhaus. Diese Version werde von Zeugenaussagen unterstützt, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe ein Messer dabei gehabt, daraus leite sich ein Tatplan und damit ein bedingter Vorsatz ab. Notwehr komme daher nicht infrage.

Angeklagter: "Mein Bruder ist wie ein Panzer"

Verteidiger Raneburger sah die Sache allerdings anders: Zu den beiden Messerstichen sei es erst im Stiegenhaus gekommen, sie seien in Notwehr geschehen. Die beiden Männer, beide Nahkampf- Sportler, seien wie zwei Dampfwalzen aufeinandergeprallt. Der Angeklagte bestritt einen Tötungsvorsatz. "Ich wollte meinen Bruder nicht töten. Mein Bruder ist wie ein Panzer", versuchte der Mann die Messerstiche zu relativieren. "Hätte er auf mich gehört, wäre das alles nicht passiert." Er habe diesem nur eine Lektion erteilen wollen. Der Staatsanwalt sprach daraufhin von "Nebelgranaten" der Verteidigung: Man versuche, das Opfer zum Täter zu machen.

Nach stundenlanger Beratung hielten die Geschworenen den Angeklagten mehrheitlich für schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu zwölf Jahren Gefängnis und zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld an seinen Bruder. Mildernde Umstände wurden unter anderem erkannt in der Unbescholtenheit des Mannes und auch darin, dass der 40- jährige Tschetschene die Stiche im Affekt ausgeübt und sich der Polizei gestellt hatte. Erschwerend wurde gewertet, dass der Angeklagte zweimal zugestochen hatte. "Es geht nicht an, dass jemand in einem Land lebt und seine Gastfreundschaft genießt, aber nicht die Gesetze des Landes respektiert", sagte Richter Peter Mück in der Urteilsverkündung.

AG/red
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