Verfolgungswahn

34-Jähriger nach Hammer-Attacke eingewiesen

Vorarlberg
11.06.2015 13:09
Am Vorarlberger Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein 34-jähriger Mann wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Der Mann leidet erwiesenermaßen an Verfolgungswahn und galt deshalb als nicht schuldfähig. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Anklage hatte auf Mordversuch gelautet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der gebürtige Türke hatte im Dezember 2014 vor einem Bregenzer Spiellokal einen 36-jährigen Gast mit einem Hammer verletzt. Die Attacke war scheinbar völlig unvermittelt erfolgt, der Angeklagte schlug mit einem 300 Gramm schweren Hammer immer wieder heftig auf den Arglosen ein. Der Vorgang wurde auf einem Video aufgezeichnet.

Das Opfer trug eine Wollmütze und wurde nur leicht verletzt. Dabei war aber laut gerichtsmedizinischem Sachverständigengutachten auch viel Glück im Spiel. Der 36-Jährige erlitt mehrere Verletzungen an Kopf, Schulter und Hals, darunter eine Rissquetschwunde am Kopf. Der Beschuldigte selbst glaubte auch in der Gerichtsverhandlung noch, dass er nur in Notwehr gehandelt hat. Er sagte aus, er hätte Todesängste gehabt, denn das Opfer habe den Eindruck vermittelt, ihn angreifen zu wollen.

Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller attestierte dem Angreifer eine schwere Wahnerkrankung, weshalb er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Dennoch mussten die Geschworenen als Voraussetzung für eine Einweisung eine Anlass-Tat festlegen. Zur Debatte standen verschiedene Formen von Körperverletzung und Mordversuch. Die acht Laienrichter entschieden sich für versuchte absichtlich schwere Körperverletzung.

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