Klare Angelegenheit
Mehrere Monate nach diesem Zornesausbruch im Frühjahr präsentierte das Amtsgericht von Jönköping jetzt die Rechnung: Die Kundin wurde zur Zahlung von 9.000 Kronen (880 Euro) Schmerzensgeld an den Friseur verurteilt. Für den Sachschaden im Salon muss sie 15.000 Kronen (1.459 Euro) überweisen.
Eine Haftstrafe wegen Körperverletzung ohne Bemessung der Dauer wurde zur Bewährung ausgesetzt. Wäre die Schwedin einfach noch mal zum Friseur gegangen hätte sie das weit weniger gekostet.
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