Wer wie viel zahlt
Die Staatsanwaltschaft hatte die Aussagen der Bankerin, sie habe aus Wohltätigkeit gestohlen, als unglaubwürdig zurückgewiesen und eine höhere Strafe gefordert. Doch Richterin Marianne Battani verurteilte die Bankerin zu der geringst möglichen Strafe. "Sie sind wie ein moderner Robin Hood", sagte die Richterin zu der Angeklagten. "Doch die Tage von Robin Hood sind längst vorbei."
Die Kunden, die in den Genuss des unterschlagenen Geldes kamen, hatten damit unter anderem Hypotheken, Autoreparaturen oder Steuern bezahlt.
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