Beinahe unheilbar
Die Richterin hatte in der Stadt Motril den wegen Handtaschenraubs angeklagten Arbeitslosen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Sie vergaß jedoch, die Gefängnisverwaltung anzuweisen, den 32-Jährigen zu entlassen. Die Juristin begründete ihren Irrtum damit, dass sie geglaubt habe, der Mann befinde sich wegen anderer Vergehen ohnehin noch in Haft.
Die Justiz wurde erst bei einer Routinekontrolle auf das Versehen aufmerksam. Der Arbeitslose, der genau 437 Tage unschuldig inhaftiert gewesen war, sagte aus, er sei Analphabet und habe das Gerichtsurteil nicht lesen können. Er sei davon ausgegangen, verurteilt worden zu sein. Die Richterin hatte auch in zwei anderen Fällen Gefangene mit mehr als 30-tägiger Verspätung aus der Haft entlassen.
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