Gefahr für Kinder
Am 19. September 2005 kaufte sich Werner Reinhold die verhängnisvollen Lose. Mit dem zweiten Ticket räumte er tatsächlich umgerechnet zwei Millionen Euro ab. Als er freudestrahlend seinen Gewinn abholen wollte, kam die böse Überraschung: Statt des ersten, fehlerhaft ausgedruckten Loses war das zweite - also das Gewinnlos - als ungültig gewertet worden.
Reinhold verklagte die Lottogesellschaft und das Nachrichtenbüro, in dem er das Ticket gekauft hatte. Nun wurde ihm von Richterin Reginald Barrett zwar kein Anrecht auf den eigentlichen Gewinn zugesprochen, doch der Pensionist darf sich trotzdem freuen: Er erhält exakt die gleiche Summe als Schadenersatz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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