Korruptionsverdacht
In holländischen Gaststätten darf seit dem 1. Juli nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden. In den berühmten Coffeeshops darf weiter zum Joint gegriffen werden - vorausgesetzt, er besteht aus purem Marihuana oder Haschisch ohne die übliche Tabak-Beimischung. Auf Kirchen einer anerkannten Religionsgemeinschaft sei das Rauchverbot - welcher Art auch immer - nicht anwendbar. Das will der Wirt nun straffrei ausnutzen.
Außerhalb von "Kirchen" kündigten die Behörden bereits strenge Kontrollen zur Überwachung des Verbots an. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 2.400 Euro. Laut Statistik hängen bisher knapp ein Viertel der Holländer an der Zigarette.
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