Das absurd anmutende Urteil wurde gesprochen, weil es in England seit vier Jahren ein Gesetz gibt, das den Verkauf lebender Tiere an Personen unter 16 Jahren verbietet. Der Magistrat in Joan Higgins' Heimatstadt, die nahe Manchester liegt, überprüfte die Einhaltung des Verbots mit einem 14-jährigen Testkäufer. Und siehe da: Der Bub bekam das Tier ausgehändigt. Und zwar vom Sohn der Zoohändlerin, der an dem Tag in dem Laden arbeitete.
Prompt wurden die beiden angezeigt und wenig später auch vor Gericht gestellt. Jetzt fiel das Urteil, das ganz England in Staunen versetzt. Denn Joan Higgins ist eine unbescholtene Frau, die ihr Geschäft seit 28 Jahren ohne jegliche Beanstandung führt.
"Wie soll ich jetzt abends auf meinen Urenkel aufpassen?"
Die 1.000 Pfund Strafe kann sie ohne größere Probleme aufbringen, doch was ihr schmerzt, ist der sieben Wochen dauernde Hausarrest. Zwischen 18 und 7 Uhr darf Joan Higgins keinen Fuß mehr vor die Tür setzen. "Wie soll ich denn jetzt abends auf meinen Urenkel aufpassen?", fragte die entsetzte Zoohändlerin nach dem Urteilsspruch. Und auch Bingoabende müssen jetzt ausfallen, ebenso wie das Rod-Stewart-Konzert, für das sie zu Weihnachten Karten geschenkt bekommen hat.
Ihr Sohn Mark, der 120 unbezahlten Sozialstunden entgegensieht, hat für den Richterspruch ebenfalls nur Kopfschütteln übrig: "Das ist doch alles eine Farce. Meine arme Mutter ist fast 70 Jahre alt und soll jetzt eine Fußfessel bekommen? Man sollte meinen, dass die Stadt und die Justiz Besseres zu tun haben, als uns zu verfolgen." Das Verfahren kostete den Steuerzahler übrigens geschätzte 20.000 Pfund.
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