Hinweis aus Ukraine
Wie schon bei seiner ersten Flucht 2006, die nach zwei Tagen endete, hatte Gomez auch diesmal die Deckenverkleidung hochgestemmt und war durch einen Lüftungsschacht aufs Dach gelangt. Von dort wollte er sich an zusammengeknoteten Leintüchern 25 Meter in die Tiefe hangeln. Doch auf halber Strecke riss die „Leiter“, der 22-Jährige stürzte ab.
64.000 Dollar kostete die Behandlung der Verletzungen. Die Staatskasse versuchte per Gericht, sich von dem Ausbrecher das Geld wieder zurückzuholen. Schließlich sei er ja an den Blessuren selbst schuld gewesen. Gomez sah das anders und reichte Gegenklage ein: „Die Beklagten haben so gut wie nichts getan, um sicherzustellen, dass der Kläger nicht flüchten konnte.“
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