Schon früh lernt man: Beim Alter einer Frau gibt's nichts zu scherzen. Das musste nun auch eine 19-Jährige, Lehrling einer Anwalts-Kanzlei in Deutschland, schmerzlich erfahren. Die junge Frau schätzte die Partnerin ihres Chefs nämlich auf 40 Jahre - doch diese ist mit 31 weit jünger. Vor allem der Anwalt fand diesen Fauxpas wenig witzig und entließ seinen Lehrling im Herbst fristlos. "Sie hat mich regelrecht ausgelacht. Dadurch fühlte ich mich beleidigt", meinte der Jurist.
"Ich verstehe nicht, warum Sie sich durch die falsche Altersschätzung beleidigt gefühlt haben", zeigte die vorsitzende Richterin wenig Verständnis. Trotz des erwirkten Vergleichs bekommt die junge Frau ihre frühere Lehrstelle aber nicht zurück, obwohl dieser vorsieht, dass die fristlose Kündigung aufgehoben werden muss.
Mittlerweile hat die 19-Jährige auch schon wieder eine neue Ausbildungsstätte in einer anderen Kanzlei gefunden. "Ich bin froh, dass es vorbei ist", meinte die junge Frau nach der Verhandlung erleichtert.
Doch möglicherweise droht ihr jetzt noch eine Schadenersatzklage. Der Anwalt behauptete nämlich, er würde auf der Internetplattform Facebook "auf übelste Weise beschimpft und bloßgestellt", und machte dafür seine ehemalige Angestellte verantwortlich. Doch die verteidigte sich: "Ich habe seinen Namen nie in den Dreck gezogen."
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