Seltsame Phobie

Frau hat panische Angst vor amtlichen Schreiben

Viral
19.06.2008 17:18
Eine krankhafte Angst vor amtlichen Schreiben setzt den behördlichen Fristenweg nicht außer Kraft. Schon gar nicht in Deutschland, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil gegen eine Frau am Mittwoch feststellte. Die Frau und Mutter hatte sich wegen Angstzuständen nicht in der Lage gesehen, amtliche Schreiben zu öffnen, geschweige denn zu lesen. Daher verpasste sie mehrere Aufforderungen der Behörde, die Schulbildung ihrer Tochter nachzuweisen, was letzten Ende in einer Rückforderung des Kindergeldes gipfelte.

Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass eine derartige Erkrankung nur dann fristverlängernd wirken könne, wenn sie plötzlich eintritt. Das war jedoch nicht der Fall, die Frau hatte sich schon längere Zeit mit dem ungewöhnlichen Problem herumgeschlagen, sich aus Scham aber nicht behandeln lassen.

An der Rückforderung des Kindergeldes in der Höhe von etwa 3.000 Euro sei daher nicht zu rütteln, so das Gericht. Immerhin hat die Frau nun jemanden gefunden, der ihr beim Öffnen und Lesen von amtlichen Schreiben hilft. Doch das kommt zweifellos zu spät, wenn das Gericht nicht doch noch ein Einsehen hat...

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