Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiterinnen demnach nicht vorschreiben, ihre Fingernägel nur einfarbig zu lackieren. Ebenso wenig darf er männlichen Beschäftigten das Tragen künstlicher Haarteile verbieten. Der Betriebsrat war wegen der umstrittenen Regelungen vor Gericht gezogen.
Tragen eines BHs kann vorgeschrieben werden
Andere Vorschriften zum Erscheinungsbild, die der Betriebsrat monierte, hielt das Gericht dagegen für berechtigt. So sah das Gericht kein Problem darin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeitern das "Tragen von BHs, Bustiers bzw. eines Unterhemdes" vorschrieb, damit die darüber getragene Dienstkleidung nicht so schnell abnutze. Zulässig sei auch die Vorgabe, dass die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein müsse, damit sie nicht durchscheine.
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