Kurioses Urteil

BH-Tragen ist Chefsache, Nagellack nicht

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13.01.2011 10:33
Die Farbe des Nagellacks geht den Arbeitgeber, zumindest in Deutschland, nichts an. Auch das Tragen eines Toupets bei der Arbeit sei Privatsache, hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Der am Mittwoch veröffentlichte Beschluss betrifft die Dienstvorschriften eines Sicherheitsunternehmens, das Fluggäste im Auftrag der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn kontrolliert.

Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiterinnen demnach nicht vorschreiben, ihre Fingernägel nur einfarbig zu lackieren. Ebenso wenig darf er männlichen Beschäftigten das Tragen künstlicher Haarteile verbieten. Der Betriebsrat war wegen der umstrittenen Regelungen vor Gericht gezogen.

Tragen eines BHs kann vorgeschrieben werden
Andere Vorschriften zum Erscheinungsbild, die der Betriebsrat monierte, hielt das Gericht dagegen für berechtigt. So sah das Gericht kein Problem darin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeitern das "Tragen von BHs, Bustiers bzw. eines Unterhemdes" vorschrieb, damit die darüber getragene Dienstkleidung nicht so schnell abnutze. Zulässig sei auch die Vorgabe, dass die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein müsse, damit sie nicht durchscheine.

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