Alle, die über öffentlich zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen, müssen dafür sorgen, dass der Weg sicher begehbar ist. Es muss geräumt und gestreut werden. Für diese unliebsamen Aufgaben können auch Dritte verpflichtet werden. Delegieren ist also möglich, das Vernachlässigen aber strafbar.