12.11.2014 12:35

Teilurteil gefällt

Hannes Kartnig muss vier Jahre hinter Gitter

Wegen teilweise versuchten schweren Betruges sowie grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ist Hannes Kartnig gleich am ersten Prozesstag zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Es ist nur ein Teil der Strafe, die für bereits rechtskräftige Schuldsprüche verhängt wurde. Der Prozess wegen des Eintrittskartenbetrugs - bei dem vier weitere Personen angeklagt sind – wurde im Anschluss an das Urteil fortgesetzt.
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