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Assange darf vorerst nicht ausgeliefert werden

05.12.2011, 16:03
Foto: EPA / Video: apa
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WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf gegen seine Auslieferung nach Schweden vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens Berufung einlegen. Damit kann der 40-Jährige vorerst nicht ausgeliefert werden, wo gegen ihn wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe gegen zwei Frauen ermittelt wird.
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