Auslöser war ein Skilehrer, der eine "Ein- Mann- Skischule" gründen wollte. Weil das aktuelle Tiroler Skischulgesetz aber eine bestimmte Mindestgröße vorschreibt und der Mann als Einzelkämpfer nicht Skikurse, Snowboardkurse und Langlauf gleichzeitig anbieten kann, blitzte er ab. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab der deshalb folgenden Klage des Skilehrers nun statt. Es sei nämlich seine "Freiheit der Erwerbstätigkeit" verletzt worden.
ITS- Präsident Christoph Leithner, der rund 70 Tiroler Skischulen vertritt, warnt vor den Folgen von "Ein- Mann- Skischulen": "Das wäre für die kontrollierenden Behörden und für die Kunden extrem unübersichtlich. Beispielsweise hätte eine Familie mit dem Bedarf an verschiedenen Sportarten keinen zentralen Ansprechpartner mehr - ein denkbar schlechter Service für Urlaubsgäste."
Leithner, der in Pertisau selbst eine Skischule betreibt, befürchtet außerdem, dass sich die "Einzelkämpfer" nur die Rosinen herauspicken würden: "In weniger gut gebuchten Winterwochen gäbe es vielleicht gar kein Kursangebot mehr. Ein großer Schaden für einen Tourismusort."
Zudem, glaubt der ITS- Präsident, seien bei einem Wildwuchs an "Mini- Skischulen" die gewerberechtlichen Kontrollen so gut wie unmöglich. Die Grauzone zwischen gewerblich und nicht- gewerblich würde wachsen.
Bei der Sportabteilung des Landes liegt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs noch nicht vor. "Wir kennen noch keine Details, werden die Entscheidung aber sicher umsetzen müssen", so der zuständige Beamte Christoph Höbenreich. Bis März 2010 muss das Land ein neues Skischulgesetz ausarbeiten.
von Andreas Moser, Tiroler Krone