Der 16-jährige Angeklagte aus dem Oberland ist alles andere als ein braves Bürschchen. Das zeigen seine Eintragungen im Strafregister. Am 11. Oktober des Vorjahres war es wieder einmal so weit: Mit einem zweiten, noch strafunmündigen Burschen, beschloss er, den nächstbesten kindlichen Passanten zu überfallen.
Das Opfer war ein 14-Jähriger, der mit seinem Elektroscooter unterwegs war. Er wurde gestoppt und aufgefordert, sein Geld abzuliefern. Da er keines mit hatte, wurde er nur durchsucht, herumgestoßen, fasste einen Fußtritt aus und kam so insgesamt relativ ungeschoren davon.
"Waren grantig"
"Weil wir grantig waren, wollten wir unseren Frust abreagieren", lautete die Begründung des Täters für den vom Staatsanwalt Hansjörg Mayr angeklagten versuchten Raub an dem 14-Jährigen. Und außerdem: "So etwas ist einfach cool."
Hörenswert auch die Rechtfertigung des zweiten, strafunmündigen Mittäters. Er gab bei der Polizei an, dass er auch solche Dinge wie sein Vorbild, einer der berüchtigsten jugendlichen Straftäter, durchziehen wollte.
Auf keinerlei Glaubwürdigkeit stieß die vor Gericht aufgestellte Verantwortung des 16-Jährigen: "Wir wollten das Opfer nur erschrecken. Hätten wir Geld erbeutet, hätten wir es ihm wieder zurückgegeben." So verhängte der Schöffensenat unter Richterin Nadja Obwieser über diesen eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 960 Euro, die nach Beratung des Vaters mit dem Anwalt akzeptiert wurde.
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