Der Mann habe laut Richter Günther Böhler dabei den Vorsatz gehabt, Kopierkosten sowie Postgebühren entgegen seiner Verpflichtung nicht abzuführen. Wegen des langen Tatzeitraums und eines fehlenden reumütigen Geständnisses sei es nicht möglich, eine teilbedingte Strafe auszusprechen, führte Böhler weiters aus. Von den 400.000 Euro, die der Beschuldigte an Gewinn erzielt hatte, habe er allerdings offenbar ordnungsgemäß Steuern angeführt, so Böhler.
Zuvor hatte sich die als Zeugin geladene Ex- Ehefrau des Angeklagten in der Verhandlung ihrer Aussage entschlagen. Die Ladung der Frau war sowohl von der Staatsanwältin als auch vom Verteidiger beim Prozessauftakt Anfang August 2011 (siehe Infobox) beantragt worden. Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger wollte damit beweisen, dass der Vorarlberger die Kopien entgegen seiner Aussage mit einem amtlichen Kopierer gemacht habe. Verteidiger Martin Mennel wollte mit der Befragung der Zeugin im Gegensatz dazu belegen, dass die Kopien zu Hause angefertigt worden waren.
Der Gerichtsbedienstete hatte sich zu Prozessbeginn gegenüber dem Schöffensenat für den angeklagten Zeitraum nicht schuldig erklärt. Er gestand bei seiner Befragung lediglich ein, ab 2007 bis zu seiner Suspendierung 2009 Kopien "in geringfügigem Umfang" angefertigt zu haben. Erst ab 2007 habe es seiner Aussage nach eine klare Dienstanweisung gegeben, die die private Anfertigung von Kopien untersagt habe. Die Kopien habe er für Private, Rechtsanwälte, Versicherungen und Verfahrensbeteiligte auf einem privaten Gerät in seiner Wohnung gemacht. Dazu sei er jeden Tag mit einem Koffer voller Akten bei Gericht ein- und ausgegangen, schilderte der Vorarlberger. Jeder habe gewusst, dass er privat kopiere und dass er eine Genehmigung dafür habe, behauptete der 50- Jährige.
Von einem Erlass aus dem Jahr 1995, der Gerichtsmitarbeitern die entgeltliche Anfertigung von Kopien für Dritte untersagte, habe er zwar gewusst, allerdings habe er gedacht, dass diese Bestimmung lediglich für den Gerichtskopierer gelte, nicht aber für private. Deshalb habe er sich berechtigt gefühlt, das zu tun. Außerdem sei ihm das Kopieren von einem früheren - mittlerweile verstorbenen - Präsidenten des Landesgerichts Feldkirch genehmigt worden. Man habe das als Serviceleistung für Anwälte und als Entlastung der Behörde angesehen, meinte der Beschuldigte.
Der Betrag, den er pro Seite verlangt habe, sei zum Teil doppelt so hoch wie die Amtsgebühren gewesen, gab der Angeklagte an. Auf die Frage eines Schöffen, ob er mit der privaten Kopiertätigkeit besser verdient habe als in seinem "Brotberuf", antwortete der 50- Jährige knapp: "Wenn man es zusammenzählt, sicher."