Jahrzehntelang war es gelebte Praxis, dass kleine Hunde, die keine Probleme verursachen, von Richtern, Staatsanwälten und anderen Bediensteten ins Gerichtsgebäude mitgenommen werden dürfen. Zumal es oft schwer ist, wegen der unregelmäßigen Arbeitszeiten einen geeigneten "Pflegeplatz" für den Tag zu finden.
Ab 2014 herrscht Hundeverbot
Doch dann wurde plötzlich vom Justizministerium, wo man sonst bei heiklen Entscheidungen eher zögerlich vorgeht, ein Papier ausgegeben: Ab 1. Jänner 2014 sollten dem Erlass zufolge Hunde und alle anderen Tiere in Gerichtsgebäuden verboten werden. Und zwar für die Bediensteten und die Besucher ebenfalls. Einzige Ausnahme: Hunde von Blinden oder sehschwachen Personen bleiben ausdrücklich erlaubt.
Dilemma für viele Mitarbeiter
Dieser Erlass von Ministerin Beatrix Karl wurde an die vier Oberlandesgerichtssprengel Wien, Linz, Graz und Innsbruck weitergeleitet und soll ab 1. Jänner 2014 streng geahndet werden.
Was viele Mitarbeiter in ein Dilemma stürzt: Wohin plötzlich mit dem geliebten Vierbeiner? Der Präsident des Wiener Landesgerichtes, Friedrich Forsthuber, erklärte zu dem Problem, das sich gerade in seinem Haus mehrfach stellt: "Ich selbst habe drei Katzen, aber die nehme ich nicht mit ins Gericht."
Wozu zu bemerken ist: Katzen kann man alleine zu Hause lassen. Aber wie verkraften das Hunde, die das niemals in ihrem Leben gewöhnt waren?
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