Exoten & Co.

Ministerium lässt Tierschutz-Novellen begutachten

Tierecke
21.07.2015 09:46
Das für den Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium hat am Montag Novellierungen zu drei Verordnungen in Begutachtung geschickt. Es geht um das Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere, um die Kastration von Katzen in bäuerlicher Haltung und um Ausnahmen zur Meldepflicht von Zuchttieren.

Kaufbörsen mit Wildtieren wie Schlangen, Spinnen oder Papageien sollen jedenfalls verboten werden, um unüberlegte Spontankäufe zurückzudrängen. "Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käufer oft nicht über die Bedürfnisse der Tiere und die optimalen Haltungsbedingungen informieren. Kaufbörsen regen aber genau zu solchen Spontankäufen an", so Ministerin Sabine Oberhauser.

Fachgeschäfte dürfen weiter Exoten verkaufen
Weiterhin erlaubt bleibt der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen, denn dort sei laut Ministerium auch die entsprechende Beratung gegeben. Novelliert werden soll hier die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung.

Kastration auch für Katzen in "bäuerlicher Haltung"
Die Kastrationspflicht für Katzen soll in Zukunft auch für Tiere in "bäuerlicher Haltung" gelten. In der Vergangenheit sei es hier zu Missverständnissen hinsichtlich der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen, teilte das Ministerium mit. Bisher war geregelt, dass jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang kastriert werden muss. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen "in bäuerlicher Haltung". Letzteres wird gestrichen, nur noch Wohnungskatzen und Zuchtkatzen sollen von der Kastrationspflicht ausgenommen sein.

Präzisierung der Bezeichnung "Zucht"
Auch die Verordnung zu Ausnahmen für die Meldepflicht von Tieren zur Tierzucht und zum Verkauf soll novelliert werden. Hier geht es um eine Präzisierung, was unter Zucht zu verstehen ist. Jedenfalls ist das nicht Nachwuchs nach unbeabsichtigter Paarung zweier Hunde (zum Beispiel auf der Hundewiese) oder von Katzen. Die Begutachtungsfrist läuft vier Wochen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele