Seit 2009 bellt der Hund in der Gartenanlage. Vor allem wenn Radfahrer oder Spaziergänger sich dem Zaun nähern. Seit 2011 wird das Tier nachts im Haus gehalten, was wenigstens während der Schlafenszeit für Ruhe sorgt. Tagsüber machte es aber weiter Lärm, weshalb einer der Nachbarn klagte. Und er lieferte 30 DVDs mit stundenlangen Videos des tobenden Hundes mit.
Die Richter lehnten es aber ab, sich sämtliche DVDs anzusehen. Es sei unklar, wann, in welchem zeitlichen Abstand und zu welcher Tageszeit diese aufgenommen wurden. Doch der Oberste Gerichtshof, der letztlich mit dem Fall befasst wurde, kam zum Schluss: Nicht nur einzelne Videosequenzen, sondern alle DVDs müssen für ein abschließendes Urteil betrachtet werden. Und bis dahin bellt der Hund weiter...
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