"Die Leinen- und Beißkorbpflicht gilt für alle Hunde in der Gemeinde. Abgesehen von der Dogge", erklärt Bürgermeisterin Renate Rettenegger. Denn wie berichtet haben die Besitzer der Dogge ihr Tier jetzt nach Niederösterreich umgemeldet und damit gilt für das große Tier, wenn es – drei Tage pro Woche – in Molln auf Besuch ist, das niederösterreichische Gesetz. Und das sieht Leinen- oder Beißkorbpflicht vor. "Allerdings haben wir mit den Haltern vereinbart, dass sie der Dogge den Beißkorb zusätzlich freiwillig anlegen", so die Bürgermeisterin.
Anzeige wegen fehlendem Maulkorb
Doch die Situation ist zu verfahren. Jetzt sahen die Doggen-Besitzer den Chihuahua "Ricky" ohne Maulkorb – Anzeige. Da das Gesetz auch für Zwerghunde gilt, gab's eine Strafe: 50 Euro!
Das Herrl und Frauerl von Ricky sind mit den Nerven am Ende. "Mein Bruder hat große Angst vor dem Hund, er musste ja mit ihm um sein Leben kämpfen. Kürzlich hat er ihn vom Auto aus gesehen und konnte vor Angst nicht weiterfahren", erzählt die Schwester, die sich um Franz Dürnberger sorgt und auf eine Lösung hofft. Doch derzeit hat die Gemeinde dafür keine rechtliche Handhabe.
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