Herabgesetzt

30 Monate Jagdkartenentzug für Schuss auf Luchs

Tierecke
07.06.2016 09:16

Nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen des illegalen Abschusses eines Luchses im Nationalpark Kalkalpen war einer Linzer Jägerin die Jagdkarte auf unbestimmte Zeit entzogen worden. Das setzte der Verwaltungsgerichtshof nun gnädig auf 30 Monate herab.

Die Entziehung der Jagdkarte erfolgte zu recht, sie darf aber nur für einen bestimmten Zeitraum und nur maximal für drei Jahre erfolgen, revidierte das Landesverwaltungsgericht den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz.

Jägerin erlegte geschützten Luchs
Wie berichtet, hatte die 64-jährige Jägerin im Raum Weyer den Kuder "B 7" erlegt, ein Foto von sich und dem Kadaver in ihrer Jagdhütte aufgehängt und einen Präparator gebeten, das Tier "schön herzurichten". Weil sie aber zuvor jagdrechtlich nie aufgefallen war und auch seither keinen geschützten Luchs mehr erlegt hat - es war ja auch das letzte männliche Exemplar im Nationalpark -, wurde ihr Jagdkartenentzug nun auf 30 Monate herabgesetzt.

Auch Gatte soll gewildert haben
Am Donnerstag steht übrigens der Gatte dieser Jägerin vor Gericht: Auch er soll einen Luchskuder gewildert und zudem damals seine Frau aufgefordert haben, jeden Luchs zu erschießen.

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