Haft und Einweisung

Vorbestrafter Sextäter wurde rückfällig – Urteil

Österreich
16.04.2014 14:16
Ein mehrfach wegen versuchter Vergewaltigung vorbestrafter Mann ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu 34 Monaten unbedingter Haft samt Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der 42-Jährige war 2007 als vorgeblich geheilt aus dem Maßnahmevollzug entlassen worden. 2012 fiel er innerhalb weniger Wochen erneut über zwei Frauen her. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als sich der Mann 1996 wegen einer sexuell motivierten Gewalttat vor einem Wiener Gericht zu verantworten hatte, bescheinigte ihm ein psychiatrischer Gutachter eine derart hohe Gefährlichkeit, dass der Sachverständige nachdrücklich die Unterbringung in einer Sonderstrafanstalt empfahl. Aus dieser wurde der an sich lediglich zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilte Mann nach insgesamt elf Jahren entlassen, weil ihn seine Therapeuten erst zu diesem Zeitpunkt für nicht mehr gefährlich hielten.

Zwei Frauen nach Entlassung angefallen
Ein Irrtum, wie sich herausstellen sollte. Am 4. Mai 2012 folgte der 42-Jährige am helllichten Tag einer Frau durch den Vogelweidpark in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus und griff ihr in der Nähe eines Kinderspielplatzes von hinten in den Schritt. Die Frau drehte sich um und stellte mithilfe eines Passanten den Angreifer. Sie hielten diesen fest, bis die Polizei zur Stelle war.

Obwohl gegen ihn eine Anzeige im Laufen war, überfiel der 42-Jährige am 17. Juli 2012 eine junge Frau, die sich gegen 1.30 Uhr nach einer Feier auf dem Heimweg befand. Als sie die Schmelzbrücke in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus passierte, packte sie der Mann von hinten an den Haaren und schleuderte sie zu Boden. Die Frau reagierte couragiert: Sie bewarf den Angreifer mit leeren Glasflaschen, die sie in einem Sackerl bei sich hatte. "Wenn sie nicht so tough gewesen wäre, wäre mehr passiert", gab die juristische Prozessbegleiterin der Frau, die Wiener Anwältin Sonja Scheed, zu bedenken.

Ein Taxifahrer, das zufällig vorbei kam, brachte den Angreifer dann endgültig dazu, von der Frau abzulassen. Wie ihre Rechtsvertreterin erklärte, habe diese bis heute "panische Angst" vor dem 42-Jährigen: "Sie kommt ursprünglich aus einem kleinen Dorf und hat einfach nicht damit gerechnet, dass man als Frau in Wien nach Mitternacht nicht auf die Straße kann."

"Ich weiß, dass ich sie nicht vergewaltigen wollte"
"Vom Gefühl her weiß ich, dass ich sie nicht vergewaltigen wollte", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe damals Alkohol getrunken, was ihn offenbar enthemmt habe. "Es ist klar, dass er in Kombination mit Alkohol eine Bombe ist", räumte sein Verteidiger ein.

Der Psychiater Karl Dantendorfer bescheinigte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gleichkomme. Für den Fall eines Schuldspruchs riet er dringend zur erneuten Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher, da ohne entsprechende Behandlung wieder ein Rückfall befürchtet werden müsse.

Vorsitzende: "Das sind sehr schwere Delikte"
Der Schöffensenat erachtete eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie die zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmevollzug für geboten. "Das sind sehr schwere Delikte. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass das der Albtraum jeder Frau ist", hielt die Vorsitzende Eva Brandstetter fest. Die Einweisung begründete sie damit, dass einer "unglaublichen Gefährdung der allgemeinen Sicherheit" entgegengewirkt werden müsse.

Die Verurteilung wegen geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung ist nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Auch die Staatsanwältin meldete Berufung gegen die in ihren Augen zu geringe Strafe an. Dem Gericht wäre ein Strafrahmen von bis zu siebeneinhalb Jahren zur Verfügung gestanden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele