Steiermark

Wenn St. Bürokratius regiert…

Steiermark
22.07.2016 13:11

Selbst dem St. Bürokratius, Schutzheiliger sämtlicher Be- und Verhinderer auf dieser Welt, würden die Grausbirnen aufsteigen. Und der steuerzahlende Bürger greift sich ohnehin und kopfschüttelnd auf gut Steirisch "ans Hirn"! Worum es geht? Einfach um Kräutl’n - oder in Beamten-Sprache: Topfkräuter und Gemüsejungpflanzen! Und für die gelten, jawoll, verschiedene Mehrwertsteuersätze. Alles ist geregelt, alles reguliert in diesem Land!

Geschätzte Leser, stellen Sie sich vor, es gibt für Pflanzerln, respektive deren Früchte, gleich drei verschiedene Steuersätze - 10, 13 und 20 Prozent (für die Kräutl’n) beziehungsweise zwei für Gemüsejungpflanzen. Und, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, begründet ist das damit, "je nachdem in welcher Art das Endprodukt verzehrt wird".

Zum besseren Verständnis: Wird die "ganze Pflanze" gegessen - etwa Salat -, dann gelten 10 Prozent. Werden nur die Früchte der Pflanzen schnabuliert - Tomaten, Paprika, weiß’ die Hex was -, dann gilt der Steuersatz von 13 Prozent. Wer sich solche Spitzfindigkeiten einfallen lässt? "Staatliche Arbeitsplatzvernichter", nennt sie Kurt Egger, Direktor des steirischen Wirtschaftsbundes, und meint damit offensichtlich Beamte, die sich solchen Blödsinn einfallen lassen. Der WB mit seinem Chef, Landesrat Christian Buchmann, zeigt schon seit geraumer Zeit solche Auswüchse bürokratischer und fiskalischer Regulierungswut auf.

Wie auch immer: Wenn Sie am Markt einkaufen und sich mit dem von der neuen Registrierkassa ausgedruckten Bon ob der verwirrenden Steuersätze nicht auskennen, Bäuerin oder Bauer können nix dafür. Es sind schlicht die Steuergesetze!

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