Die Anträge haben die Überprüfung der jeweiligen Verordnungen des Landes nach dem Gemeindestrukturreformgesetz auf Verfassungskonformität zum Ziel.
Bisher kommen die Eingaben aus Tauplitz, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg und Weißenbach im Bezirk Liezen, Hart-Purgstall, Brodingberg, Höf-Präbach und Raaba im Bezirk Graz-Umgebung sowie Ganz, Parschlug, Etmißl und Tragöß im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Aus dem Bezirk Murau wandten sich Teufenbach und Dürnstein an das Höchstgericht, aus den Bezirken Hartberg-Fürstenfeld und Leibnitz ist es bisher jeweils eine Kommune, die dieses Rechtsmittel ergriffen hat, und zwar Waldbach und Seggauberg.
"Haben zur Zügigkeit geraten"
"Es sind noch einige unterwegs", erklärte der Sprecher der Gemeindeinitiative und ÖVP-Bürgermeister von Markt Hartmannsdorf, Otmar Hiebaum. Er rechnet mit 30 bis 40 Anträgen. "Wir haben zur Zügigkeit geraten, um möglichst rasch eine Entscheidung und damit Klarheit zu bekommen."
Ob über die individuell zu behandelnden Anträge noch rechtzeitig vor dem Stichtag der Fusionen am 1. Jänner 2015 entschieden wird, ist offen. Der VfGH benötige im Schnitt acht Monate, so Sprecher Christian Neuwirth.
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