Mitschuld an Unfall:

Neues Urteil lässt Skigebiete zittern

Steiermark
13.02.2016 06:50

Dieses Höchstgericht-Urteil wird auch den steirischen Seilbahnbetreibern einiges Kopfzerbrechen bereiten. Wie berichtet, wurde das Skigebiet Katschberg (Kärnten) nach dem Tod eines Skifahrers verurteilt: Die Unfallstelle sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Weitere ähnliche Prozesse könnten nun folgen.

"Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil Folgewirkung haben wird. Skigebiete können sich künftig nicht einfach abputzen", freut sich der Klagenfurter Rechtsanwalt Hans-Herwig Toriser. Er hat die Familie des tödlich verunglückten Skifahrers vertreten. Dieser war an der verhängnisvollen Stelle (ein schmaler Skiweg) zwar zu schnell unterwegs und stürzte aufgrund eines Fahrfehlers ein steile Böschung hinab gegen eine Baumgruppe. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Skigebiet dennoch die Hälfte der Schuld am Unfall trifft. Die Gefahrenstelle sei zu wenig abgesichert gewesen.

"Können nicht gesamte Pisten absichern"
Was bedeutet das nun für die steirischen Skigebiete? "Wir werden das Urteil im Detail anschauen und in den Gremien besprechen", sagt Arthur Moser, Sprecher der Seilbahnbetreiber. In einer ersten Ferndiagnose findet er den Richterspruch aber eher verwunderlich: "Wir können nicht die gesamten Pisten mit kilometerlangen Zäunen wie beim Ski-Weltcup absichern. Es gibt für die Skifahrer eine Eigenverantwortung."

Moser betont aber, dass die Sicherheitsstandards in den steirischen Skigebieten hoch sind - speziell in jenen mit dem Pistengütesiegel.

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